Bin ich zu alt für einen Studienabbruch?
Nein, für Studienabbrüche gibt es keine Altersgrenze. Im Durchschnitt waren die Studienabbrechenden 25 Jahre alt bei der ersten Beratung bei uns.
An wen kann ich mich bei Studienzweifel wenden?
Deine Hochschule kann dich beraten. Erste Informationen findest du bei der Friedrich-Schiller-Universität und der Ernst-Abbe-Hochschule.
Weitere Beratungsangebote findest du in der Broschüre zum Download „Probleme im Studium“ von der Agentur für Arbeit.
Wann kann ich mit einer Ausbildung beginnen?
Das Ausbildungsjahr beginnt ab August jeden Jahres. Wir wissen aber, dass sich dein Studienabbruch nicht unbedingt danach richtet. Du hast vielleicht Glück: Ein späterer Eintritt in die Ausbildung ist individuell möglich. Ist das Ausbildungsjahr zu weit fortgeschritten, ist eine Überbrückungsmöglichkeit denkbar. Ein Praktikum oder eine bezahlte Beschäftigung bieten sich dafür an. So etwas macht sich außerdem gut im Lebenslauf.
Inwieweit ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich?
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Verkürzung der Ausbildungszeit bis zu 12 Monaten bei Abschluss des Ausbildungsvertrages (bzw. im Laufe der Ausbildung spätestens 1 Jahr vor Ausbildungsabschluss): Wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Ausbildungszeit erreicht wird (§ 8 BBiG). Gründe können bei Studienabbrechern z. B. sein: Fachhochschul- oder allgemeine Hochschulreife, eine frühere abgeschlossene Berufsausbildung, ein Lebensalter von mehr als 21 Jahren, im Studium erbrachte Leistungen, die inhaltlich zum Ausbildungsberuf passen.
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Vorzeitiges Ablegen der Abschlussprüfung bis zu 6 Monaten: Bei überdurchschnittlichen Leistungen in Betrieb und Berufsschule (BBiG § 45 Abs. 1).
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Die Ausbildung darf dabei folgende Mindestdauer nicht unterschreiten:
→ Reguläre Ausbildungszeit 3,5 Jahre – mind. 24 Monate
→ Reguläre Ausbildungszeit 3 Jahre – mind. 18 Monate
→ Reguläre Ausbildungszeit 2 Jahre – mind. 12 Monate
Im Einzelfall kann das Ablegen einer Externenprüfung anstelle der regulären Ausbildung in Frage kommen (§ 45 Abs. 2 BBiG).
Zu den o. g. Möglichkeiten beraten die Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Entsprechende Regelungen gelten ebenfalls im Bereich des Handwerks. Hierzu beraten die Ausbildungsberater der Handwerkskammer (HWK).
Wie verfasse ich eine Bewerbung?
Unterstützung für die Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen findest Du hier.
Ich interessiere mich für eine Ausbildung im Handwerk. An wen kann ich mich wenden?
In der Region Ostthüringen: Kreishandwerkerschaft in Jena, die Handwerkskammer in Gera
In Erfurt: #CampusHandwerk
Ich habe (vermutlich) psychische Probleme und benötige Unterstützung. Wie bekomme ich Hilfe?